Praxisreinigung in Braunschweig und Umgebung
In Praxisräumen müssen allgemeine Sauberkeit, sensible Nutzungsbereiche und vorhandene Hygienevorgaben miteinander abgestimmt werden. Wir legen vor Beginn fest, welche Flächen gereinigt oder desinfizierend behandelt werden und welche objektspezifischen Vorgaben zu beachten sind.

Leistungen unserer Praxisreinigung
Empfang, Wartezimmer, Behandlungsräume und Personalbereiche stellen unterschiedliche Anforderungen an Reinigung und Flächenhygiene. Vor Beginn ordnen wir die Bereiche den vereinbarten Verfahren und Intervallen eindeutig zu.
Im Leistungsumfang enthalten
- Saugen und Wischen zugänglicher Bodenflächen
- Reinigung von Empfang, Wartezimmern und Nebenräumen
- Reinigung frei zugänglicher Oberflächen in Behandlungsräumen
- Reinigung und Pflege der Sanitärbereiche
- Abwischen vereinbarter Kontaktflächen
- Leeren gewöhnlicher Abfallbehälter
- Reinigung von Personal- und Aufenthaltsbereichen
Zusätzlich buchbar
- Desinfizierende Reinigung geeigneter Flächen nach festgelegtem Hygieneplan
- Fenster- und Glasreinigung
- Grundreinigung geeigneter Böden und stark beanspruchter Bereiche
- Intensivreinigung geeigneter Wartezimmermöbel und textiler Oberflächen
- Innenreinigung zuvor geräumter Schränke und Einbauten
- Auffüllen bereitgestellter Hygiene- und Verbrauchsmaterialien
Nicht im Reinigungsumfang
- Aufbereitung oder Sterilisation medizinischer Instrumente
- Entsorgung infektiöser, medizinischer oder scharfer Abfälle
- Reinigung medizinischer Geräte ohne ausdrückliche Freigabe und Einweisung
- Leistungen, die besondere medizinische Fachkunde oder Zertifizierung erfordern
- Sortieren oder Ordnen von Akten, Unterlagen und persönlichen Arbeitsmitteln
Verbindlich ist der im individuellen Angebot oder Leistungsverzeichnis festgelegte Reinigungsumfang.
Welche Praxis- und Hygienevorgaben beeinflussen den Aufwand?
Praxisart, Raumaufteilung, Behandlungsbereiche und vorhandene Hygienevorgaben bestimmen den Aufwand. Zusätzlich berücksichtigen wir Sprechzeiten, Kontaktflächen und ausdrücklich vereinbarte desinfizierende Verfahren.
Fragen speziell zur Praxisreinigung
Wird nach Hygieneplan gereinigt?
Ja. Vorhandene Vorgaben und geeignete Reinigungs- oder Desinfektionsverfahren werden vor Beginn abgestimmt und im Leistungsumfang festgehalten.
Ist desinfizierende Reinigung enthalten?
Nein. Sie wird für geeignete Flächen ausdrücklich vereinbart und entsprechend dem festgelegten Hygieneplan ausgeführt.
Werden medizinische Abfälle entsorgt?
Infektiöse, medizinische oder scharfe Abfälle gehören nicht zu unseren Leistungen. Gewöhnliche Abfallbehälter können im vereinbarten Umfang geleert werden.
Kann außerhalb der Sprechzeiten gereinigt werden?
Ja. Geeignete Zeitfenster sowie Zugangs- und Alarmregelungen stimmen wir mit Ihnen ab.
Praxisreinigung für Ihre Räume abstimmen
Teilen Sie uns Praxisart, Fläche, Behandlungsräume, gewünschte Reinigungszeiten und vorhandene Hygienevorgaben mit. Besondere Flächen oder Verfahren klären wir vor der Angebotsabgabe.